
Unfall gehabt? Lassen Sie den Schaden jetzt unabhängig feststellen.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall dürfen Sie den Gutachter selbst wählen. Ich dokumentiere den Fahrzeugschaden vollständig, komme direkt zum Fahrzeug und bleibe bis zum fertigen Gutachten Ihr persönlicher Ansprechpartner.
Sie schildern kurz den Unfall. Ich prüfe mit Ihnen, ob ein Gutachten sinnvoll ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie schnell die Besichtigung stattfinden kann.
Ihr Fall wird vom ersten Gespräch bis zum Gutachten persönlich bearbeitet.
Klare Abläufe nach dem Unfall
Nach dem Erstkontakt erhalten Sie einen festen Termin zur Schadenaufnahme. Ich dokumentiere den Fahrzeugschaden und erstelle die technischen und wirtschaftlichen Grundlagen für die weitere Regulierung.
Kurzfristiger Termin
Ich stimme die Besichtigung direkt mit Ihnen ab und komme auf Wunsch zum Fahrzeug.
Unabhängige Bewertung
Ihr Schaden wird neutral, nachvollziehbar und mit allen relevanten Schadenpositionen dokumentiert.
Fester Ansprechpartner
Vom ersten Gespräch bis zum fertigen Gutachten sprechen Sie persönlich mit mir.
Warum ein eigenes Unfallgutachten wichtig ist
Bei klarer Fremdhaftung trägt die Gegenseite grundsätzlich die Kosten
Wenn die Gegenseite vollständig haftet und der Schaden oberhalb des Bagatellbereichs liegt, werden die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Ersteinschätzung kostenlos
Bevor Sie einen Auftrag erteilen, prüfen wir gemeinsam kostenlos, ob ein vollständiges Gutachten voraussichtlich der richtige Weg ist.
Gutachter selbst auswählen
Sie müssen nicht den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung übernehmen. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen.
Unterstützung bei der Abwicklung
Auf Wunsch übermittle ich die Unterlagen und stelle bei rechtlichen Fragen den Kontakt zu einer im Verkehrsrecht tätigen Partnerkanzlei her.
Ein kleiner Schaden kann schnell mehr als 1.000 Euro kosten
Als Orientierung wird bei sehr kleinen Schäden häufig eine Bagatellgrenze von ungefähr 1.000 Euro genannt. Entscheidend ist aber nicht nur das sichtbare Schadenbild, sondern die voraussichtliche Reparaturhöhe. Bei modernen Fahrzeugen können Lackierung, Demontagearbeiten, Halterungen und Sensorik die Kosten schnell erhöhen.
Sie müssen das nicht selbst beurteilen. Bei der kostenlosen Ersteinschätzung prüfe ich, ob ein vollständiges Unfallgutachten sinnvoll ist oder eine einfachere Schadenaufnahme ausreicht.
In drei Schritten zum fertigen Gutachten
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp. Wir klären Unfallhergang, Standort und Termin direkt.
Fahrzeug begutachten
Ich dokumentiere den Schaden vor Ort, erfasse alle notwendigen Fahrzeugdaten und sichere die Feststellungen mit Fotos.
Gutachten erhalten
Sie erhalten das vollständige Gutachten digital. Auf Wunsch übermittle ich die Unterlagen oder stelle den Kontakt zur Partnerkanzlei her.
Ich komme zum Fahrzeug
Ob bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt: Die Schadenaufnahme findet dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht und eine sichere Besichtigung möglich ist.
Was Sie nach einem Unfall wissen sollten
Wer bezahlt den Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei vollständiger Haftung der Gegenseite muss deren Haftpflichtversicherung die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich übernehmen. Bei einer Mithaftung erfolgt die Erstattung entsprechend der Haftungsquote. Bei einem Bagatellschaden kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein.
Wo liegt die Bagatellschadengrenze?
Als aktuelle Orientierung werden häufig ungefähr 1.000 Euro Reparaturkosten genannt. Eine starre Grenze für jeden Fall gibt es nicht. Da sich die tatsächliche Schadenhöhe von außen oft nicht erkennen lässt, sollte der Schaden vor der Beauftragung fachlich eingeschätzt werden.
Darf ich den Gutachter selbst auswählen?
Ja. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Ein Vorschlag der gegnerischen Versicherung ist für Sie nicht bindend.
Welche Positionen werden im Gutachten berücksichtigt?
Je nach Schaden werden unter anderem Reparaturweg, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung, Reparaturdauer und Nutzungsausfallklasse ermittelt. Auch Vorschäden und die Plausibilität des Schadenbildes werden dokumentiert.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Besichtigungen können in der Regel kurzfristig vereinbart werden. Den konkreten Termin und die voraussichtliche Bearbeitungszeit nenne ich Ihnen direkt im ersten Gespräch.
Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?
Bei einem Haftpflichtschaden kann grundsätzlich auch auf Gutachtenbasis abgerechnet werden. Ob und in welcher Höhe eine Auszahlung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Die rechtliche Prüfung übernimmt bei Bedarf eine Verkehrsrechtskanzlei.
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Haftung, Kostenübernahme und Ansprüche richten sich nach dem konkreten Einzelfall. Eine verbindliche Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch einen Rechtsanwalt.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung erhalten
Schildern Sie mir kurz den Unfall. Sie erfahren direkt, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
