Leistungen rund um Fahrzeugschäden und Fahrzeugwerte
Ich begutachte Ihren Schaden persönlich, dokumentiere alle relevanten Positionen und erkläre Ihnen verständlich, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Was ich für Sie prüfe
Unfallgutachten
Vollständige Schadenaufnahme mit Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und gegebenenfalls merkantiler Wertminderung.
Fahrzeugbewertung
Nachvollziehbare Ermittlung des Fahrzeugwerts für Verkauf, Kauf, Finanzierung oder zur eigenen Dokumentation.
Kaskogutachten
Technische Begutachtung von Schäden, die über die eigene Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden.
Kostenvoranschlag
Kompakte Kalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten bei überschaubaren Schäden.
Reparaturbestätigung
Dokumentation einer fachgerecht ausgeführten Reparatur, beispielsweise als Nachweis gegenüber einer Versicherung.
Technische Beweissicherung
Fotografische und technische Dokumentation von Schäden, Kontaktspuren und weiteren relevanten Feststellungen.
Ihre erste Einschätzung ist kostenlos
Wir sehen uns Ihren Fall gemeinsam an, klären die wichtigsten Fragen und prüfen, ob ein Gutachten der passende nächste Schritt ist.
In drei Schritten zur Klarheit
Fall gemeinsam prüfen
Sie schildern kurz den Schaden. Ich beantworte Ihre ersten Fragen und empfehle den passenden nächsten Schritt.
Fahrzeug begutachten
Ich prüfe das Fahrzeug vor Ort, fotografiere den Schaden und erfasse alle notwendigen Daten.
Unterlagen erhalten
Sie erhalten eine nachvollziehbare Bewertung. Auf Wunsch übermittle ich die Unterlagen an die beteiligten Stellen.
Gut informiert nach dem Unfall
Die wichtigsten Antworten rund um Begutachtung, Kosten und Ablauf.
Was kostet ein Unfallgutachten?
Das Honorar richtet sich unter anderem nach Schadenhöhe, Fahrzeug und Umfang der Begutachtung. Bevor Sie einen Auftrag erteilen, besprechen wir Ihren Fall und klären, welche Leistung sinnvoll ist.
Wer trägt die Gutachterkosten bei einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden und vollständiger Haftung des Unfallgegners trägt dessen Haftpflichtversicherung grundsätzlich die erforderlichen und angemessenen Gutachterkosten, sofern kein Bagatellschaden vorliegt. Diese Kosten werden dann regelmäßig vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet. Bei einer Mithaftung richtet sich die Erstattung nach der Haftungsquote.
Darf ich den Gutachter selbst auswählen?
Als Geschädigter können Sie grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen nicht den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter nehmen. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert den Schaden beweissicher und berücksichtigt neben den Reparaturkosten je nach Fall auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall.
Wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Bei einem Bagatellschaden kann ein Kostenvoranschlag mit Fotos ausreichen. Als praktische Orientierung wird derzeit häufig eine Schadenhöhe bis etwa 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer genannt; eine starre gesetzliche Grenze gibt es jedoch nicht. Weil sich verdeckte Schäden von außen nicht immer erkennen lassen, prüfe ich vorab, ob ein Kostenvoranschlag genügt oder ein vollständiges Gutachten sinnvoll ist.
Was wird im Gutachten ermittelt?
Je nach Schaden werden unter anderem Schadenumfang, Reparaturweg und Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung, Reparaturdauer und Nutzungsausfallklasse ermittelt. Außerdem prüfe und dokumentiere ich Vorschäden, Plausibilität, Reparaturrisiken und gegebenenfalls die Verkehrssicherheit. Eine nachvollziehbare Fotodokumentation sichert die Feststellungen.
Wie schnell kann die Begutachtung stattfinden?
Die Begutachtung kann in der Regel kurzfristig vereinbart werden. Bei einem üblichen Schaden liegt das fertige Gutachten häufig innerhalb weniger Werktage nach der vollständigen Schadenaufnahme vor. Bei komplexen Schäden, fehlenden Unterlagen oder notwendigen Rückfragen kann es länger dauern; nach der Besichtigung erhalten Sie eine realistische Zeiteinschätzung.
Was geschieht anschließend mit dem Gutachten?
Sie erhalten die vollständigen Unterlagen. Auf Wunsch übermittle ich das Gutachten an die gegnerische Haftpflichtversicherung oder stelle den Kontakt zu einer mit Verkehrsunfällen erfahrenen Partnerkanzlei her. Die rechtliche Vertretung übernimmt ausschließlich die Kanzlei. Bei vollständiger Haftung der Gegenseite gehören erforderliche Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden; die Prüfung erfolgt im Einzelfall durch den Rechtsanwalt.
Wo ist eine Begutachtung möglich?
Ich begutachte Fahrzeuge mobil in Bremen und der Umgebung, unter anderem in Achim, Syke, Weyhe und Delmenhorst. Oldenburg ist nach Absprache ebenfalls möglich. Für Sie bequem komme ich zum vereinbarten Standort, beispielsweise nach Hause, zum Arbeitsplatz oder zur Werkstatt.
Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Kostenübernahme, Haftungsquote und weitere Ansprüche hängen stets vom konkreten Unfallhergang und der rechtlichen Prüfung ab. Eine verbindliche Rechtsberatung und Anspruchsprüfung erfolgt ausschließlich durch einen Rechtsanwalt.
Sie möchten einen Schaden besprechen?
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Ich melde mich persönlich bei Ihnen.
